Wäsche auf dem Balkon trocknen (Tipps) | Aufhängen verboten?
Darf ich die Wäsche auf dem Balkon aufhängen und trocknen oder ist das verboten? Das fragen sich vermutlich viele Mieter. Dies wollen wir hier klären. Ob im Sommer oder Winter, das Aufhängen und Trocknen der Wäsche ist nun mal erforderlich, wenn Sie keinen Trockner haben.
Ansonsten würde die Kleidung feucht bleiben und schnell muffig riechen. Darf ich die Wäsche im Winter und Sommer auf dem Balkon aufhängen und trocknen?
Ja, prinzipiell darf der Mieter das für die Dauer, bis sie komplett getrocknet ist. Hierbei handelt es sich aber um die sogenannte kleine Wäsche. Was damit gemeint ist?
Unterwäsche, Strümpfe, Shirts und ähnliches Bekleidung. Diese dürfen Sie getrost an einer Wäschespinne oder Leine zum Trocknen aufhängen.
Jetzt kommt jedoch eine Einschränkung. Mieter sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, andere Mieter und direkte Nachbarn dadurch nicht zu stören oder zu belästigen. Worum es sich dabei handeln kann, ist aber noch nicht hinreichend im Mietrecht hinterlegt.
Größere Wäschestücke, wie Tischdecken oder Bettwäsche sollten Sie lieber nicht auf dem Balkon trocknen, erst recht nicht, wenn Sie dazu das Balkongeländer nutzen wollen. Herunter tropfendes Wasser könnte zum Ärgernis werden, aber auch das Versperren der Sicht durch die zu großen Teile.
Hier sollten Sie lieber den Dachboden oder andere Gemeinschaftsräume im Haus nutzen, sofern welche vorhanden sind. Ansonsten bleibt nur noch die Möglichkeit, sich einen Wäschetrockner zu kaufen oder die Kleidung aus der Waschmaschine oder Toploader in der Wohnung aufzuhängen.
Etwaige Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon verbieten
Nun kann es möglich sein, dass es in Ihrem Mietvertrag eine Klausel gibt, die das Aufhängen der Wäsche dort verbietet. Diese sind jedoch ungültig und müssen nicht beachtet werden. Sie dürfen den Balkon für die Dauer des Mietverhältnisses nutzen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das gilt auch für Verbote, die in der Hausordnung verankert sind. Sie dürfen es trotzdem. Vor allem auch, weil der Balkon sich draußen befindet. Die Hausordnung darf das also so gar nicht vorsehen.
Hierzu gab es 2000 sogar ein Gerichtsurteil, das den Mietern das Aufhängen und Trocknen der Wäsche draußen grundsätzlich erlaubte. Bei Regen ist die Wäsche auf dem Balkon sogar noch besser geschützt als solche, die draußen im Garten aufgehängt wird, da sich ein Dach über ihr befindet.


Welche Verbote seitens Vermieter sind zulässig, welche nicht?
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, was das Wäschetrocknen betrifft. So ist es nicht erlaubt, Löcher in die Wand zu bohren, um dort eine Wäscheleine zu befestigen.
Das gilt für alle Maßnahmen, bei denen etwas an der Wand eines Balkons fixiert werden soll und das Bohren von großen Löchern erforderlich ist. Kleinere Löcher sind jedoch erlaubt. Auch das hat bereits ein Gericht entschieden.
Metallhaken wiederum dürfen Sie am Balkongeländer einhängen und eine Wäscheleine fixieren. Dazu ist es nicht notwendig, die Wand zu beschädigen. Es werden keine Veränderungen an der Bausubstanz durchgeführt.
Falls Sie dennoch für die Wäscheleine Bohrungen vornehmen wollen oder müssen, sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter auseinandersetzen und um Erlaubnis bitten.
Falls er diese erteilt, bitten Sie darum, das schriftlich festzuhalten, denn so sind Sie auf der sicheren Seite. Gehen Sie lieber nicht auf eigene Faust vor und vermeiden Sie so nervige und manchmal auch langwierige Gerichtsprozesse, durch die hohe Kosten entstehen können. Sprechen Sie lieber alles mit Vermieter oder Vermieterin ab.
Streitigkeiten vermeiden und lieber Wäscheständer auf dem Balkon nutzen
Um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter erst gar nicht aufkommen zu lassen, nutzen Sie lieber einen Wäscheständer, um Kleidung auf dem Balkon zu trocknen.
Er lässt sich einfach aufstellen, genauso schnell wieder abbauen und bietet genügend Platz für Ihre Wäsche. Es gibt viele Marken und Hersteller in diesem Bereich. Stellvertretend ein Beispiel im Video.


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Wäsche auf dem Balkon aufhängen oder nicht?
Grundsätzlich dürfen Sie kleine Wäscheteile auf dem Balkon aufhängen. Das darf der Vermieter nicht verbieten. Allerdings dürfen Sie Nachbarn nicht damit belästigen. Löcher in die Wand zu bohren, um Ihre Wäscheleine zu fixieren, ist nicht erlaubt.